Bitte schenken Sie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – der Kundin / dem Kunden, der Bucherin / dem Bucher, der Auftraggeberin / dem Auftraggeber, der Bestellerin / dem Besteller, nachstehend Bucher genannt – und dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e. V., nachstehend ETT genannt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Bei den Vorträgen für Gruppen des ETT, nachstehend Vortrag genannt, handelt es sich um Vorträge, die zu einem individuell vereinbarten Termin und zu einer individuellen Uhrzeit für Gruppen gebucht werden.
1. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich (Email oder Brief) oder mündlich erfolgen. Mit dem Versand der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den ETT an den Bucher mit den Buchungsdaten und der Rechnung ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen.
2. Leistungen und Preise
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ergibt sich der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf der Homepage oder in den Printmedien des ETT. Details zum Vortrag sind in der schriftlichen Buchungsbestätigung vermerkt.
Für Vorträge außerhalb von Cloppenburg werden je nach Entfernung An- und Abfahrtspauschalen erhoben.
3. Technische Ausstattung und Räumlichkeiten
Die technische Ausstattung, z. B. Beamer, und die Räumlichkeiten für den Vortrag sind vom Bucher kostenfrei zu stellen.
4. Fälligkeit und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt, sind die Kosten für Vorträge mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung in der aus der Rechnung ersichtlichen Höhe sofort fällig.
Bei Vorträgen für Gruppen erfolgt die Zahlung per Vorkasse entweder durch Überweisung oder in bar in der Geschäftsstelle des ETT.
5. Stornierung, Abbruch, Umbuchungen
Der Bucher kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen und Umbuchungen können nur zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des ETT erfolgen (s. Buchungsbestätigung und Internetseite). Eine Stornierung muss schriftlich (Email oder Brief) erfolgen. Nach der Stornierung des Vertrages wird hierüber eine Bestätigung durch den ETT per Email versandt.
Sollte eine kurzfristige Stornierung außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erfolgen müssen, ist die Gästeführerin / der Gästeführer direkt telefonisch zu informieren.
Bei einer Stornierung von Vorträgen für Gruppen, egal aus welchem Grund, gilt im Hinblick auf die Fälligkeit der Kosten folgendes:
Die Stornierung erfolgt rechtzeitig bei Eingang der schriftlichen Stornierung beim ETT spätestens mit Ablauf des Tages, der dem jeweils letzten fristgemäßen Tag in der Staffelung vorangeht.
Sofern der Bucher einen Vortrag nach Beginn abbricht, egal aus welchem Grund, beansprucht der ETT den vollen Preis.
Muss ein gebuchter Vortrag vom ETT abgesagt werden, z. B. bei Erkrankung der Gästeführerin / des Gästeführers, wegen höherer Gewalt oder äußerer Umstände, z. B. Unwetter, wird der Bucher umgehend informiert. Eventuell gezahlte Kosten für den Vortrag werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche werden vom ETT ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Beginn und Abwicklung des Vortrages
Die Vorträge beginnen zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten. Sollte sich der Beginn des Vortrages ändern, so ist der Bucher verpflichtet, die Verzögerung umgehend der Gästeführerin / dem Gästeführer mitzuteilen.
Bei einem verzögerten Beginn des Vortrages muss zwischen dem Bucher und der Gästeführerin / dem Gästeführer geklärt werden, ob eine entsprechende Kürzung des Vortrages erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich sein oder der Bucher wünscht die ursprünglich vereinbarte Dauer des Vortrages, errechnet sich das Honorar aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer des Vortrages und wird ggf. im Nachgang zum Vortrag in Rechnung gestellt.
Der Bucher ist gehalten, bei der Buchung eine Mobilnummer anzugeben, unter der er am Tag des Vortrages zu erreichen ist.
7. Mitschriften, Bild und Tonaufnahmen
Mitschriften, Film, Bild und Tonaufnahmen sind während des Vortrages nur nach Absprache mit der Gästeführerin / dem Gästeführer gestattet.
8. Haftung
Der ETT und seine Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die Dritten durch einen Vortrag entstehen. Ausgenommen sind solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für teilnehmende Kinder und Jugendliche übernimmt die Gästeführerin / der Gästeführer keine Aufsichtspflicht.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
10. Geltendes Recht
Zwischen dem Gast und dem ETT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Cloppenburg.