Stand 15. März 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e.V. für Gästeführungen des Programms „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“

Bitte schenken Sie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – der Kundin / dem Kunden, der Bucherin / dem Bucher, der Auftraggeberin / dem Auftraggeber, der Bestellerin / dem Besteller, nachstehend Gast genannt – und dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e. V., nachstehend ETT genannt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.

Bei den Gästeführungen des ETT im Programm „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“ handelt es sich um Führungen, die zu einem festen Termin und zu einer festen Uhrzeit für die individuelle Teilnahme von Einzelpersonen angeboten werden.

 

1. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich (Email oder Brief) oder mündlich erfolgen. Mit dem Versand der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den ETT an den Gast mit den Buchungsdaten und der Rechnung ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen.

2. Leistungen und Preise
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ergibt sich der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf der Homepage oder in den Printmedien des ETT. Details zur Gästeführung, wie z. B. der Treffpunkt, sind auf der schriftlichen Buchungsbestätigung vermerkt.

Sofern nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt. Bei den Angaben zur Dauer der Gästeführung handelt es sich um Circa-Angaben. Die Gästeführung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

3. Fälligkeit und Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt, ist die Teilnahmegebühr bei Gästeführungen des Programms „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“ mit Erhalt der Buchungsbestätigung in der aus der beigefügten Rechnung ersichtlichen Höhe sofort fällig.

Bei Gästeführungen des Programms „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“ erfolgt die Zahlung per Vorkasse entweder durch Überweisung oder in bar in der Geschäftsstelle des ETT.

4. Stornierung, Abbruch, Umbuchungen
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen und Umbuchungen können nur zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des ETT erfolgen (s. Buchungsbestätigung und Internetseite). 

Eine Stornierung muss schriftlich (Email oder Brief) erfolgen. Nach der Stornierung des Vertrages wird hierüber eine Bestätigung durch den ETT per Email versandt.

Sollte eine kurzfristige Stornierung außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erfolgen müssen, ist die Gästeführerin / der Gästeführer direkt telefonisch zu informieren.

Bei einer Stornierung der Teilnahme an den Gästeführungen des Programms „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“, egal aus welchem Grund, gilt im Hinblick auf die Fälligkeit der Teilnahmegebühr folgendes:

  • Stornierung erfolgt rechtzeitig bis 3 Tage vor dem Tag der Führung: kostenfrei
  • Stornierung erfolgt rechtzeitig bis zum Tag der Führung: 50% der Teilnahmegebühr pro Person
  • Stornierung erfolgt am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr pro Person

Die Stornierung erfolgt rechtzeitig bei Eingang der schriftlichen Stornierung beim ETT spätestens mit Ablauf des Tages, der dem jeweils letzten fristgemäßen Werktag in der Staffelung vorangeht. 

Sofern der Gast eine Gästeführung nach Beginn abbricht, egal aus welchem Grund, beansprucht der ETT den vollen Preis.

Muss eine Gästeführung des Programms „Einfach mal rauskommen – Regionales entdecken“ vom ETT abgesagt werden, z. B. bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung der Gästeführerin / des Gästeführers, wegen höherer Gewalt oder äußerer Umstände, z. B. Unwetter, wird der Gast umgehend informiert. Eventuell bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche werden vom ETT ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Führungsbeginn
Die Gästeführungen beginnen zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten. Der ETT bittet um pünktliches Eintreffen, da der Beginn leider nicht verschoben und auf verspätete Teilnehmerinnen / Teilnehmer gewartet werden kann. Auch aus unverschuldeten Gründen ist in diesem Fall die komplette Teilnahmegebühr zu zahlen.

Der Gast ist gehalten, bei der Buchung eine Mobilnummer anzugeben, unter der er am Tag der Führung zu erreichen ist.

6. Sicherheit
Die Teilnehmerinnen / die Teilnehmer sind selber verantwortlich für die geeignete Kleidung und Verkehrssicherheit. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.

Bei Landschaftsführungen sind entsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen.

Bei geführten Radwanderungen hat jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer selber für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. Der ETT empfiehlt das Tragen eines Fahrradhelms. Eine Teilnahme mit versicherungspflichtigen Elektrofahrzeugen (E-Bikes und S-Pedelecs), die ein amtliches Verkehrszeichen tragen müssen, ist nicht möglich, da laut StVO für diese das Fahren auf Radwegen nicht erlaubt ist.

7. Mitschriften, Bild- und Tonaufnahmen
Mitschriften, Film-, Bild- und Tonaufnahmen sind während der Gästeführung nur nach Absprache mit allen Teilnehmerinnen / Teilnehmern und der Gästeführerin / dem Gästeführer gestattet.

8. Haftung
Der ETT und seine Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die Dritten durch eine Gästeführung entstehen. Ausgenommen sind solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für teilnehmende Kinder und Jugendliche übernimmt die Gästeführerin / der Gästeführer keine Aufsichtspflicht. Eine erwachsene Aufsichtsperson ist erforderlich.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Geltendes Recht
Zwischen dem Gast und dem ETT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Cloppenburg.